Unterschiede zwischen Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung: Im Internet, im TV und in Zeitschriften wird oftmals nur von der Lebensversicherung gesprochen, wenn von diesem Produkt die Rede ist. Viele Verbraucher wissen daher gar nicht, dass man in dieser Versicherungssparte einen Unterschied zwischen der Risikolebens- und der Kapitallebensversicherung macht, wobei es bei der Kapitallebensversicherung dann nochmals weitere Varianten gibt. Somit ist es wichtig zu wissen, worin eigentlich die Unterschiede und auch die Gemeinsamkeiten zwischen der Risikolebensversicherung und der Kapitallebensversicherung bestehen, damit man sich am Ende auch für die passende Versicherung entscheidet. Zunächst einmal weisen sowohl die RLV als auch die KLV zahlreiche Gemeinsamkeiten auf, was die Entscheidung zwischen den zwei Varianten natürlich nicht einfacher macht. Die wesentliche Gemeinsamkeit besteht darin, dass in beiden Fällen der Todesfallschutz die Hauptleistung der Versicherung ist.
Hier geht es zum unverbindlichen und kostenlosen Risikolebensversicherung Vergleich.
Beide Versicherungen dienen also dazu, Familienmitglieder im Todesfall der versicherten Person in finanzieller Hinsicht abzusichern. Sowohl bei der Kapital- als auch bei der Risikolebensversicherung sind die Beiträge in der Regel monatlich zu zahlen und in beiden Fällen müssen Fragen zur Gesundheit beantwortet werden. Ferner können die beiden Lebensversicherungen zur Absicherung eines Darlehens genutzt werden. Die Kapitallebensversicherung kann sogar in die Tilgung des Kredites mit eingebunden werden. Bei all diesen Gemeinsamkeiten gibt es jedoch einen ganz wesentlichen Unterschied zwischen der KLV und der RLV, der in den meisten Fällen auch dazu führt, dass sich der Verbraucher für die eine oder die andere Lebensversicherungsvariante entscheiden kann. Und zwar ist der wesentliche Unterschied der, dass die Risikolebensversicherung ausschließlich eine Leistung im Todesfall erbringt, während die KLV oft auch als Versicherung bezeichnet wird, die sowohl für den Todes- als auch für den Erlebensfall ausgelegt ist.
Bei der Risikolebensversicherung ist es so, dass die Versicherungssumme ausschließlich dann ausgezahlt wird, wenn der Versicherte verstirbt, und zwar nachweislich eines natürlichen Todes. Sollte das nicht während der Vertragslaufzeit passieren, so sind praktisch alle vorherigen Beitragszahlungen in gewissem Sinne „umsonst“ gewesen. Bei der Kapitallebensversicherung ist das anders, denn hier gibt es nicht nur eine Todesfallleistung, sondern auf jeden Fall auch eine Leistung im Erlebensfall. Sollte der Versicherte nämlich vor Fälligkeit der Versicherung nicht versterben, so wird eine Kapitalsumme ausgezahlt. Diese besteht aus den vorher gezahlten Beiträgen bzw. dem Sparanteil nebst eines Garantiezinses und der Beteiligung an den Überschüssen der Versicherungsgesellschaft. Somit steht bei der Kapitallebensversicherung fest, dass man auf jeden Fall eine Leistung erhält, nämlich entweder der Versichert im Erlebensfall oder der Begünstigte Im Todesfall des Versicherten.