Genauso wie sich die Kapitallebensversicherung als eine Variante der Lebensversicherung durch bestimmte Merkmale auszeichnen kann, so besitzt auch die Risikolebensversicherung spezielle Eigenschaften. Zunächst einmal handelt es sich bei einer Risikolebensversicherung, die oftmals auch kurz als Risiko-LV oder als RLV bezeichnet wird um eine Versicherung, bei der der Todesfallschutz eindeutig im Vordergrund steht, weil das die Hauptversicherungsleistung ist. Das Hauptmotiv zum Abschluss dieser Versicherung ist also, dass der Versicherungsnehmer Angehörige für den Fall finanziell absichern möchte, dass er dieses selbst aufgrund seines Todes nicht mehr tun kann. Mit dem Abschluss der Risikolebensversicherung wird gleichzeitig eine bestimmte Versicherungssumme festgelegt und vertraglich vereinbart. Diese Versicherungssumme erhält dann der Angehörige ausgezahlt, wenn die versicherte Person verstorben ist.
Der Empfänger der Versicherungssumme wird auch als auch Begünstigter bezeichnet. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um einen Angehörigen handeln, sondern der Versicherungsnehmer kann frei bestimmen, welche Person als Begünstigter im Vertrag genannt werden soll. Die Leistung der Risikolebensversicherung kann natürlich nur während der Vertragslaufzeit erfolgen, denn da jede Person irgendwann einmal stirbt, wäre das ansonsten für die Versicherer ein Verlustgeschäft. Mit einer sogenannten Versicherung auf verbundene Leben können sich beispielsweise Ehepartner auch gegenseitig absichern. Denn in diesem Fall erhält stets der überlebende Ehepartner die Versicherungssumme beim Tod des anderen Ehepartners ausgezahlt.
Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung hat die Risikolebensversicherung keinerlei Spar- oder Anlagecharakter. Es handelt sich um eine reine Versicherung, deren Leistung aus der Zahlung der Versicherungssumme im „Schadensfall“ besteht. Trotzdem die Versicherung nicht der Kapitalanlage dient, erwirtschaftet der Versicherer in der Regel Gewinne. Davon profitieren auch die Versicherten, denen wie bei der Kapitallebensversicherung Überschussanteile zugewiesen werden. Allerdings werden diese Überschussanteile nicht später ausgezahlt, sondern führen zu einem verminderten monatlichen Beitrag. Die Risikolebensversicherung kann sich auch dadurch auszeichnen, dass sie häufig auch zur Absicherung eines Hypothekendarlehens genutzt werden kann, sodass der überlebende Ehepartner oder ein Kind nicht auf den Schulden des Verstorbenen „sitzen bleiben“.